Unternehmen, die Ihre Mitarbeiter zur Dienstleistungserbringung ins europäische Ausland schicken, sind vor Antritt der Reise dazu verpflichtet sich als Unternehmen zu registrieren und ihre Mitarbeiter zu melden. Diese EU Richtlinie zum Schutz der lokalen Arbeitsgesetze stammt aus dem Jahre 1996 und ist seit Juni 2016 verbindlich.
Seither verstärken sich die örtlichen Kontrollen, denn bei Nichtbeachtung drohen Geldstrafen von bis zu 500.000 Euro. Wie diese EU Richtlinie in den europäischen Mitgliedsstaaten umgesetzt wurde und wie Sie Ihre Mitarbeiter korrekt anmelden, erfahren Sie von uns.
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Hybrid-Seminar Sie haben die Wahl, ob Sie persönlich oder virtuell teilnehmen möchten. Für Online-Teilnehmer werden Bild und Ton des Dozenten sowie die Präsentation übertragen, zudem besteht die Möglichkeit, per Chat Fragen zu stellen. Für Online-Teilnehmer: Wir verwenden das Meetingtool "Zoom" für Ihre Online-Teilnahme. Weitere Hinweise zu den Systemanforderungen haben wir Ihnen übersichtlich zusammengestellt. Für Präsenz-Teilnehmer: VDR-Akademie, Darmstädter Landstraße 125, 60598 Frankfurt am Main
EUR 540,-
akademie.vdr-service.de/corona
Bei der Anmeldung im Feld "Bemerkungen" den Code ASTM-2021 eintragen.
Zur Anmeldung: https://akademie.vdr-service.de/anmeldung
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